Krankheit im Urlaub und was nun?
Artikel vom 06.06.2017 von André Wolf
Bald ist es wieder soweit, die Urlaubszeit beginnt und viele von Euch fahren ins Ausland. Aber wie verhält es sich dabei mit dem Krankenversicherungsschutz? Zahlt die Krankenkasse?
Warum brauche ich eine Reisekrankenversicherung?
- Gesetzliche Krankenversicherungen übernehmen in Ländern ohne Sozialversicherungsabkommen und außerhalb Europas leider keine Leistungen.
- Auch in Europa werden nicht alle Behandlungskosten erstattet, in der EU und dem Europäischen Wirtschaftsraum zahlen die Krankenkasen nur einen Teil, nämlich die im jeweiligen Land übliche Versorgung. Die ist oftmals nicht deutscher Standard.
- Den Eigenanteil tragen die Patienten selbst.
- In vielen Ländern akzeptieren ortsansässige Ärzte nur private Abrechnungen, die von gesetzlichen Krankenkassen überhaupt nicht erstattet werden.
- Auch notwendige Krankenrücktransporte werden nicht übernommen, teilweise nicht einmal von privaten Krankenversicherungsgesellschaften.
HanseMerkur
Was kostet eine Jahres-Reisekrankenversicherung?
Eine Auslandsreisekrankenversicherung kostet nicht die Welt, im Gegensatz zu den Leistungen die sie im Fall der Fälle erbringt. Der Beitrag für so eine Jahresreisekrankenversicherung liegt ca. zwischen 10 € und 30 € jährlich, je nachdem ob für einen Single oder die Familie.
Was leistet eine gute Urlaubsreise-Krankenversicherung?
Erstattung der Kosten für:
- ambulante Heilbehandlung beim Arzt
- ärztlich verordnete Medikamente und Verbandmittel
- ärztlich verordnete Hilfsmittel infolge eines Unfalls
- ärztlich verordnete Massagen, medizinsiche Packungen und Inhalationen je Reise bis zu 300 €
- schmerzstillende konservierende Zahnbehandlung einschl. Zahnfüllungen in einfacher Ausführung sowie Reparaturen von vorhandenem Zahnersatz
- stationäre Behandlung im Krankenhaus
- Kur- und Sanatoriumsbehandlungen sowie Rehabilitationsmaßnahmen aufgrund eines schweren Schlaganfalles, schweren Herzinfarktes oder einer schweren Skeletterkrankung
- den Transport zum nächsterreichbaren Arzt bzw. Krankenhaus
- den medizinisch sinnvollen Rücktransport
- Such- Rettungs- und Bergungskosten bis zu 5000 €
- Telefonkosten bei Kontaktaufnahme mit der Nortruf-Zentrale
- Überführung und Bestattung im Ausland
- kein Selbstbehalt, sehr wichtig, da sonst bei jeder Behandlung erneut abgerechnet werden kann.
Zusätzliche Leistungen der HanseMerkur:
- Werden alle im Ausland angefallenen Heilbehandlungskosten vor Inanspruchnahme der HanseMerkur einem anderen Leistungsträger eingereicht, der sich an der Kostenerstattung beteiligt, so zahlt die HanseMerkur über die Kostenerstattung hinaus - bei einer stationären Behandlung ein Krankenhaustagegeld von 50 € für maximal 14 Tage, bei einer ambulanten Behandlung einen Pauschalbetrag von 25 €.
- Ist eine Rückreise der versicherten Person aufgrund einer Transportunfähigkeit nicht möglich, leistet die HanseMerkur über das vertraglich vereinbarte Ende des Versicherungsschutzes hinaus bis zur Wiederherstellung der Transportfähigkeit
Leistungsausschlüsse bitte den vollständigen Versicherungsbedingungen der HanseMerkur entnehmen (§6 der VB-KV 2015 (RKJ)
Wichtiger Tipp: Einreichung von Rechnungen
Vergesst bitte nicht Originalrechnungen zu verlangen um diese beim Krankenversicherer einzureichen. Kopien werden nicht akzeptiert. Das Original könnte bereits bei einer anderen Gesellschaft eingereicht sein.
HanseMerkur
Waren unsere Informationen hilfreich?
Wir hoffen, wir konnten Dir einen guten Einblick in den Bereich Reisekrankenversicherung geben. Für Wünsche und Fragen stehen wir Dir jederzeit sehr gern zur Verfügung.
Zurück zur Übersicht