Wie verhalte ich mich bei einem Versicherungsschaden?
Artikel vom 18.01.2018 von André Wolf
Dieser kleine Leitfaden soll Dich dabei unterstützen und hilfreiche Informationen geben, wie Du bei einem Schadenfall reagieren solltest.
Ruhe bewahren!
Das ist leider einfacher gesagt als getan. Aus eigener Erfahrung ist mir eine Schadensituation nicht nur von meinen Kunden bekannt. Voller Stolz habe ich in unserem Haus unsere Toilette selbst angebracht und danach gleich 10-15 Mal gespült um zu merken, dass das Ganze Wasser in meiner Küche zum Vorschein kam. Da hatte der professionelle Handwerker zuvor wohl ein kleines Rohr in der Wand vergessen. Ich war also nichtmal Schuld, aber meine Frau meint seitdem, dass ich doch lieber weiter spannende Versicherungsbedingungen prüfen und Kunden bei der Schadenbearbeitung helfen soll. So oft würde wohl niemand spülen, um die eigene Handwerksarbeit zu überprüfen. Naja, dann kümmere ich mich also um meine Tätigkeit als Versicherungsmakler.
Erste Vorgehensweise bei einem Versicherungsschaden!
Damit die Versicherung einen Schaden später auch bezahlt, müssen die sogenannten Obliegenheitspflichten erfüllt sein:
Es dürfen keine Folgeschäden entstehen. Das bedeutet, dass z.B. im Fall eines Leitungswasserschadens sofort das Wasser abzustellen ist. Ich nehme einmal an, auch Du möchtest kein Schwimmbad an nicht gewünschten Orten. Es dürfen aber keine Reparaturmaßnahmen vorgenommen werden. Der Versicherungsgesellschaft muss hier ein Prüfungsrecht zugestanden werden.
Mach bitte Fotos vom Schaden, auch Videos können hilfreich sein um später die Schadenbearbeitung seitens der Versicherungsgesellschaft zu erleichtern. Bei einem Einbruch muss unverzüglich die Polizei benachrichtigt werden. Bitte dann eine Liste mit den gestohlenen Gegenständen zur Verfügung stellen. Auch entsorge keine kaputten Gegenstände nach der Dokumentation, erst nach der Schadenabwicklung. Manchmal möchte die Versicherungsgesellschaft diese noch begutachten. In Schadenfällen zur Haftpflicht keine Schuldeingeständnisse machen, oder Schadenzahlungen vorab übernehmen. Du könntest sonst auf den Kosten sitzen bleiben.
Ein Schaden ist so schnell wie möglich bei der Versicherung anzuzeigen. Was spricht gegen eine Meldung noch am selben Tag? Viele Versicherungsgesellschaften haben sogar eine 24 h Hotline eingerichtet. Einige Gesellschaften natürlich nicht. Sollte dann einmal Wochenende sein, dann sollte der Schaden aber gleich am nächsten Werktag gemeldet werden. Uns als Makler kann der Schaden natürlich auch mitgeteilt werden. Auch wir werden diesen werktags unverzüglich an die Gesellschaft melden und die weitere Vorgehensweise besprechen. Dazu zählt die Vergabe einer Schadennummer. Muss eine Schadenanzeige schriftlich zur Verfügung gestellt werden? Ist die Polizei nötig, oder muss eine Wohnung gesichert werden? Wie verhält es sich mit dem Kostenvoranschlag? Arbeitet die Gesellschaft mit Partnerunternehmen zusammen? Alle Angaben zur Schadenschilderung sind immer wahrheitsgemäß zu machen. Versicherungsprüfer sind schlaue Menschen. Auch wir als Makler unterstützen keinen Versicherungsbetrug. Das ist nicht im Sinn aller Kunden.
Wie bereits geschildert muss der Schadenort unverändert bleiben. Du darfst keine Reparaturen ohne Genehmigung der Gesellschaft durchführen. Natürlich kann z.B. nach Dokumentation eines Leitungswasserschadens das Wasser aufgewischt werden, damit der Laminatboden nicht aufquillt. Das zählt zur Schadenminderung. Wenn Du dennoch der Ansicht bist, dass sich bestimmte Reparaturen nicht vermeiden lassen, dann dokumentiere diese durch Rechnungen und Fotos. Aber dies ist Dein eigenes Risiko.
Möchtest Du Schäden in Eigenregie beheben, dann solltest Du vorher mit der Gesellschaft klären in welchem Umfang die Versicherung diese Kosten übernimmt. Es gibt Anbieter, die Eigenleistungen verweigern.
Waren unsere Informationen hilfreich?
Wir hoffen, wir konnten Dir einen guten Einblick geben. Für Wünsche und Fragen stehen wir Dir jederzeit sehr gern zur Verfügung.
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