Ratgeber

Neues Gesetz zur Pflegeversicherung

Neues Gesetz zur Pflegeversicherung

Artikel vom 19.09.2016 von André Wolf

Info für alle mit pflegebedürftigen Angehöhrigen! Ab dem 01.01.2017 kommt ein neues Gesetz zur Pflegeversicherung.

Was ändert sich mit in Kraft treten des neuen Gesetztes?

Die bekannten Pflegestufen werden durch 5 Pflegegrade ersetzt.

Welche Auswirkungen hat das?

  • Es gelten dann ca. 500.000 mehr Menschen als pflegebedürftig.
  • Beiträge steigen um 0,2 Prozent auf 2,55 Prozent des Bruttoeinkommens.
  • Kinderlose müssen 2,8 Prozent mehr entrichten.
  • Vor allem für Demenzkranke wird die Einstufung nun leichter.

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Über den Autor

André ist Versicherungs- und Finanzexperte und Inhaber bei Versicherungsmakler Wolf. Er durchforstet den Versicherungsdschungel und ist ständig auf der Suche nach nützlichen Informationen und Tipps für Dich.